Kindertagespflege

Pflegeerlaubnis

Alle Kindertagespflegepersonen, die über 15 Stunden in der Woche gegen Entgelt und länger als 3 Monate ein Kind betreuen, müssen über den Verein für Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis beim Kreisjugendamt beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Anerkennung der Kindertagespflegeperson im Rahmen einer Eignungsprüfung durch den Verein für Kindertagespflege.

Bestandteile der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Individuelles Informationsgespräch
  • Hausbesuch und Beratungsgespräche durch eine pädagogische Mitarbeiterin des Verein für Kindertagespfleges zur Feststellung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Eignung
  • Teilnahme am Qualifizierungskurs in Göppingen oder Geislingen
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind (9 UE)
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses der Kindertagespflegeperson, des Lebenspartners und aller im Haushalt lebenden Personen ab dem 14. Lebensjahr
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
  • Vorlage eines Nachweises über einen Masernimpfschutz von Kindertagespflegepersonen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind

Die Pflegeerlaubnis umfasst bis zu fünf Kinder, das heißt, sie kann im Einzelfall auch auf eine geringere Kinderzahl begrenzt werden.
Die Beantragung der Pflegerlaubnis beim Kreisjugendamt erfolgt über die Fachberatung des Verein für Kindertagespfleges.

Die Pflegeerlaubnis hat fünf Jahre Gültigkeit. Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis ist eine erneute Eignungsprüfung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist neben oben genannten Punkten die jährliche Teilnahme an pädagogischen Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten.