Kindertagespflege
Betreuungsformen
In der Kindertagespflege gibt es drei mögliche Betreuungsformen
Verschaffen Sie sich einen Überblick und schauen Sie, welche Form der Kinderbetreuung am besten zu Ihnen passt.
Im Haushalt der Kindertagespflegepersonen
Eine Kindertagespflegeperson betreut die Kinder in ihrem eigenen Haushalt. Sie darf bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig betreuen und übt eine selbstständige Tätigkeit aus. In der Regel werden die Kinder von den Eltern gebracht oder bei Bedarf vom Kindergarten oder der Schule abgeholt. Bei einem Hausbesuch der pädagogischen Mitarbeiterin des Kindertagespflege Landkreis Göppingen e.V. wird überprüft, ob die Räumlichkeiten für Kinder geeignet sind.
Schließen sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam im Haushalt zu betreuen, handelt es sich um eine Großtagespflege.
In anderen geeigneten Räumen – TigeR
Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Hierbei schließen sich zwei oder drei Kindertagespflegepersonen zusammen und betreuen in angemieteten oder von den Kommunen zur Verfügung gestellten Räumen. Im TigeR können sieben bis neun Kinder unter drei Jahren gleichzeitig betreut werden.
Im Haushalt der Eltern – Kinderfrauen
Aus organisatorischen oder persönlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Kinder direkt in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu betreuen. Das Kind oder die Kinder werden im Haushalt der Eltern von einer Kinderfrau oder einem Kindermann betreut. Die Kindertagespflegeperson wird in der Regel von den Eltern angestellt. Je nach Betreuungsumfang erfolgt die Anstellung auf Minijobbasis oder als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.